FAQ

Es ist uns wichtig, dass unsere erwachsenen Patienten ebenso wie die Eltern unserer jungen Patienten bestens über Logopädie informiert sind. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Zusammenarbeit. Daher haben wir die häufigsten Fragen rund um unsere Praxis, den Therapieablauf und die Terminvereinbarung für Sie zusammengestellt. Falls Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne persönlich an – wir sind für Sie da!

Ich brauche Logopädie, wie gehe ich vor?

Zuerst sollten Sie Ihren Hausarzt oder einen Facharzt (z.B. Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Zahnarzt, Neurologe) aufsuchen.

Der Arzt kann den Bedarf für Logopädie feststellen und eine entsprechende Verordnung ausstellen. Wenn der Bedarf festgestellt wurde, können Sie sich an eine logopädische Praxis wie unsere wenden.

Wir freuen uns natürlich, wenn Sie sich für uns entscheiden.

Wie komme ich zu einem Termin in der Praxis?

Rufen Sie uns gerne an, schreiben uns eine Email oder kommen persönlich in unserer Praxis vorbei, um sich anzumelden. Wir versuchen Ihnen so schnell wie möglich einen Termin anzubieten. Falls wir noch keinen konkreten Termin vereinbaren können, führen wir eine Warteliste, die wir nach und nach abarbeiten.

Holen Sie bitte erst, wenn Sie einen Termin bei uns bekommen haben, die Verordnung von dem Arzt, der den logopädischen Bedarf festgestellt hat. Dies ist wichtig, da eine logopädische Verordnung ab dem Ausstellungsdatum nur 28 Tage gültig ist. 

An Ihrem ersten Termin bei uns besprechen wir alles für den weiteren Verlauf der logopädischen Behandlung.

Wie kann ich die logopädische Therapie Zuhause unterstützen?

In der Therapie werden bestimme Inhalte erarbeitet, die in der Regel ein- bis zweimal pro Woche mit der Therapeutin gemeinsam durchgeführt werden. Für kontinuierliche Fortschritte reicht dieses leider nicht immer aus.

Durch regelmäßiges Üben zu Hause können Sie die in der Therapie erlernten Inhalte festigen und die Sprachfähigkeiten Ihres Kindes schneller fördern. Versuchen Sie die Übungen in den Alltag zu integrieren oder diese in Spiele umzuwandeln.

Uns ist wichtig, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und uns als Logopäden besteht, um die bestmögliche Versorgung ihres Kindes zu gewähren.

Woher bekomme ich eine logopädische Verordnung?

Eine logopädische Verordnung können Sie von verschiedenen Ärzten erhalten. Dazu gehören der Hausarzt, Kinderarzt, HNO-Arzt, Zahnarzt, Neurologe, Pädaudiologe oder andere Fachärzte.

Der Arzt führt eine Untersuchung durch und stellt bei Bedarf die Verordnung aus. Mit der Verordnung können Sie sich anschließend bei unserer logopädischen Praxis anmelden.

Hinweis: Eine logopädische Verordnung ist ab dem Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums sollte die Behandlung beginnen. Falls dies nicht möglich ist, können Sie sich rechtzeitig an Ihren Arzt wenden, um die Verordnung anpassen oder verlängern zu lassen.

Wer zahlt die logopädische Behandlung?

Gesetzliche Krankenkassen

Bei Indikation übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für logopädische Behandlungen. Bei Kindern und Jugendlichen werden die Kosten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres komplett von der Krankenkasse übernommen. Ab dem 18. Lebensjahr fällt ein Eigenanteil in Höhe von zehn Prozent der Gesamtkosten sowie eine Rezeptgebühr in Höhe von zehn Euro an.

Private Versicherung

Die Übernahme der Kosten oder die Bezuschussung muss der Patient selbst klären. Sollten die Kosten der Behandlung nicht von den privaten Kassen übernommen werden, ist der Betrag von dem Patienten selbst zu leisten.

Bitte überprüfen Sie vor der Behandlung, ob Ihr Vertrag das Heilmittel „Logopädie“ eingeschlossen hat.

 

Logoallee – Praxis für Logopädie

Sauvageodstraße 4 • D-48529 Nordhorn